Verwaltungsgerichtshof 92/10/0460

92/10/0460Verwaltungsgerichtshof18.10.1993

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz Rechtsnatur und Rechtswirkung der Berufungsentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0460

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1993

Spruch

1. Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird als unbegründet abgewiesen.

2. Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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