Verwaltungsgerichtshof 92/10/0459

92/10/0459Verwaltungsgerichtshof26.09.1994

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Existenzgefährdung Bedarfsbeurteilung Existenzgefährdung Prognose Hausapotheke Parteistellung Bedarf Standort

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0459

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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