Verwaltungsgerichtshof 92/10/0447

92/10/0447Verwaltungsgerichtshof05.07.1993

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Gutachten Verwertung aus anderen Verfahren Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein freie Beweiswürdigung Rechtsträger der belangten Behörde Verschiedene Rechtsträger Beweismittel Rechtsträger der belangten Behörde Gebietskörperschaft als Beschwerdeführer Behörde gegen Behörde Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0447

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Kostenersatz wird abgewiesen.

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