Verwaltungsgerichtshof 92/10/0423

92/10/0423Verwaltungsgerichtshof26.09.1994

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0423

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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