Verwaltungsgerichtshof 92/10/0422

92/10/0422Verwaltungsgerichtshof06.09.1993

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Unterlassungsdelikt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0422

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.