Verwaltungsgerichtshof 92/10/0409

92/10/0409Verwaltungsgerichtshof23.01.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0409

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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