Verwaltungsgerichtshof 92/10/0406

92/10/0406Verwaltungsgerichtshof18.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0406

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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