Verwaltungsgerichtshof 92/10/0394

92/10/0394Verwaltungsgerichtshof14.12.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0394

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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