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92/10/0393•Verwaltungsgerichtshof 92/10/0393
92/10/0393Verwaltungsgerichtshof29.11.1993
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Existenzgefährdung Bedarfsbeurteilung Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts
Die Beschwerden der Erstbeschwerdeführerin und des Zweitbeschwerdeführers werden als unbegründet abgewiesen.
Die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer haben der belangten Behörde Aufwendungen in der Höhe von je S 1.517,50 und der Mitbeteiligten jeweils Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit der Mitbeteiligten die Konzession zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke mit dem Standort im Gebiet der Gemeinde G erteilt wird, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Drittbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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