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92/10/0154•Verwaltungsgerichtshof 92/10/0154
92/10/0154Verwaltungsgerichtshof21.12.1992
Rechtsverletzung sonstige Fälle Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten Rechtsmittelantrages
I) zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird, soweit er den Erstbeschwerdeführer betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
II) beschlossen:
Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.520,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die Zweitbeschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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