Verwaltungsgerichtshof 92/10/0153

92/10/0153Verwaltungsgerichtshof14.12.1992

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidungen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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