Verwaltungsgerichtshof 92/10/0152

92/10/0152Verwaltungsgerichtshof26.09.1994

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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