Verwaltungsgerichtshof 92/10/0143

92/10/0143Verwaltungsgerichtshof30.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.050,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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