Verwaltungsgerichtshof 92/10/0135

92/10/0135Verwaltungsgerichtshof29.10.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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