Verwaltungsgerichtshof 92/10/0134

92/10/0134Verwaltungsgerichtshof18.10.1993

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Anlage anlegen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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