Verwaltungsgerichtshof 92/10/0133

92/10/0133Verwaltungsgerichtshof19.10.1992

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.10.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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