Verwaltungsgerichtshof 92/10/0121

92/10/0121Verwaltungsgerichtshof29.10.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgeweisen.

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