Verwaltungsgerichtshof 92/10/0118

92/10/0118Verwaltungsgerichtshof20.06.1994

Regest

Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat Vorliegen eines Gutachtens

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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