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92/10/0108•Verwaltungsgerichtshof 92/10/0108
92/10/0108Verwaltungsgerichtshof20.12.1993
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Existenzgefährdung Bedarfsbeurteilung Parteistellung Bedarf Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Standort Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers
Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit die Berufung des Erstbeschwerdeführers als unbegründet abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, soweit damit die Berufung des Zweitbeschwerdeführers mangels Parteistellung zurückgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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