Verwaltungsgerichtshof 92/10/0080

92/10/0080Verwaltungsgerichtshof26.09.1994

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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