Verwaltungsgerichtshof AW 92/10/0024

AW 92/10/0024Verwaltungsgerichtshof13.07.1992

Regest

Zwingende öffentliche Interessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 92/10/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.07.1992

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag hinsichtlich Spruchpunkt 2. STATTGEGEBEN; hinsichtlich Spruchpunkt 1. wird dem Antrag NICHT STATTGEGEBEN.

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