Verwaltungsgerichtshof AW 92/10/0023

AW 92/10/0023Verwaltungsgerichtshof13.07.1992

Regest

Zwingende öffentliche Interessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 92/10/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.07.1992

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag hinsichtlich Spruchpunkt 2. STATTGEGEBEN; im übrigen (Spruchpunkt 1. und 3.) wird den Anträgen NICHT STATTGEGEBEN.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.