Verwaltungsgerichtshof 92/10/0022

92/10/0022Verwaltungsgerichtshof30.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Unterricht und Kunst) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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