Verwaltungsgerichtshof 92/10/0019

92/10/0019Verwaltungsgerichtshof18.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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