Verwaltungsgerichtshof 92/10/0018

92/10/0018Verwaltungsgerichtshof24.06.1996

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Mängel im Spruch Spruch der Berufungsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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