Verwaltungsgerichtshof 92/10/0013

92/10/0013Verwaltungsgerichtshof30.04.1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort falsche Angabe

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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