Verwaltungsgerichtshof 92/10/0005

92/10/0005Verwaltungsgerichtshof09.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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