Verwaltungsgerichtshof 92/09/0399

92/09/0399Verwaltungsgerichtshof08.09.1993

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Grundsatz der Gleichwertigkeit freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0399

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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