Verwaltungsgerichtshof 92/09/0379

92/09/0379Verwaltungsgerichtshof21.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0379

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Landeshauptstadt Graz hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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