Verwaltungsgerichtshof 92/09/0224

92/09/0224Verwaltungsgerichtshof25.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0224

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.350,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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