Verwaltungsgerichtshof 92/09/0218

92/09/0218Verwaltungsgerichtshof25.09.1992

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen Verwaltungsgerichtsbarkeit Bescheidcharakter von Erledigungen nach AVG §68 Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0218

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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