Verwaltungsgerichtshof 92/09/0216

92/09/0216Verwaltungsgerichtshof17.12.1992

Regest

Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen in Abgrenzung von den Aufgaben der Behörde Erfordernis des Sachverständigenbeweises Verfahren nach KOVG §4 Abs1 und §34) Besondere Rechtsprobleme Mittelbare Dienstbeschädigung Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0216

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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