Verwaltungsgerichtshof 92/09/0190

92/09/0190Verwaltungsgerichtshof25.09.1992

Regest

Einhaltung der Formvorschriften

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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