Verwaltungsgerichtshof 92/09/0186

92/09/0186Verwaltungsgerichtshof26.11.1992

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Akteneinsicht Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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