Verwaltungsgerichtshof 92/09/0164

92/09/0164Verwaltungsgerichtshof04.11.1992

Regest

Besondere Rechtsprobleme Verschlimmerungsanteil Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0164

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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