Verwaltungsgerichtshof 92/09/0144

92/09/0144Verwaltungsgerichtshof25.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.580,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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