Verwaltungsgerichtshof 92/09/0114

92/09/0114Verwaltungsgerichtshof25.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0114

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.639,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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