Verwaltungsgerichtshof 92/09/0092

92/09/0092Verwaltungsgerichtshof04.11.1992

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Aufgabe des ärztlichen Sachverständigen in Abgrenzung von den Aufgaben der Behörde Erfordernis des Sachverständigenbeweises Allgemein Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Beweisaufnahme durch den VwGH

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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