Verwaltungsgerichtshof 92/09/0071

92/09/0071Verwaltungsgerichtshof25.09.1992

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Ablehnung eines Beweismittels

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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