Verwaltungsgerichtshof 92/09/0052

92/09/0052Verwaltungsgerichtshof16.07.1992

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.07.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Straf- und Kostenausspruch wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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