Verwaltungsgerichtshof 92/09/0047

92/09/0047Verwaltungsgerichtshof21.05.1992

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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