Verwaltungsgerichtshof 92/09/0020

92/09/0020Verwaltungsgerichtshof23.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/09/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.