Verwaltungsgerichtshof 92/08/0259

92/08/0259Verwaltungsgerichtshof21.09.1993

Regest

Bescheidbeschwerde Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Mängelbehebung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0259

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1993

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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