Verwaltungsgerichtshof 92/08/0258

92/08/0258Verwaltungsgerichtshof21.09.1993

Regest

Kollektivvertrag Sondervereinbarung Entgelt Begriff Entschädigung Vergütung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0258

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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