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92/08/0213•Verwaltungsgerichtshof 92/08/0213
92/08/0213Verwaltungsgerichtshof31.01.1995
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen Entgelt Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Selbständige Erwerbstätigkeit Abgrenzung Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit freie Beweiswürdigung Besondere Rechtsgebiete Diverses Dienstnehmer Begriff Verkäufer Verschleißer Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung und andere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Rechtsgrundsätze Diverses VwRallg6/7 Dienstnehmer Begriff Verfahrensrecht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- und dem Erstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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