Verwaltungsgerichtshof 92/08/0212

92/08/0212Verwaltungsgerichtshof08.06.1993

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverständiger Arzt Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0212

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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