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92/08/0198•Verwaltungsgerichtshof 92/08/0198
92/08/0198Verwaltungsgerichtshof21.09.1993
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Hausgehilfin Kollektivvertrag Mindestlohn freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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