Verwaltungsgerichtshof 92/08/0186

92/08/0186Verwaltungsgerichtshof21.09.1993

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Entgelt Begriff Dienstverhältnis Besondere Rechtsgebiete Diverses Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 10.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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