Verwaltungsgerichtshof 92/08/0184

92/08/0184Verwaltungsgerichtshof22.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0184

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1992

Spruch

Gemäß § 46 VwGG wird der Antrag abgewiesen.

Gleichzeitig wird die Beschwerde wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen.

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