Verwaltungsgerichtshof 92/08/0176

92/08/0176Verwaltungsgerichtshof29.09.1992

Regest

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Manuduktionspflicht Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Verbesserungsauftrag Ausschluß Wiedereinsetzungsantrag Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0176

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1992

Spruch

Dem Antrag wird nicht stattgegeben.

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